Europäische Wasserstoffbank: Österreich stellt bis zu 200 Millionen Euro bereit
Die Europäische Kommission plant, im Dezember 2026 die vierte EU-weite Auktion der Europäischen Wasserstoffbank zu öffnen. Österreich beteiligt sich daran erneut mit nationalen Mitteln: Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) stellt bis zu 200 Millionen Euro aus dem Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG) zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage dafür ist eine Novelle des WFöG im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028, mit der der Zeitraum für Förderungen über wettbewerbliche Auktionen bis Ende 2027 verlängert wurde.
Nationale Mittel in der europäischen Auktion
Beim Modell „Auction-as-a-Service“ nutzt ein Mitgliedstaat die Auktion der Wasserstoffbank, um Projekte auf seinem Staatsgebiet zu fördern, die an der Auktion teilnehmen, aber aus dem EU-Budget keinen Zuschlag erhalten. Eine eigene nationale Ausschreibung ist dafür nicht erforderlich. Die Projektwerber geben in der Auktion an, welche Förderprämie sie je Kilogramm Wasserstoff benötigen; die wettbewerbsfähigsten Gebote erhalten den Zuschlag. Ausbezahlt wird auf Basis der tatsächlich produzierten und zertifizierten Wasserstoffmengen, über höchstens zehn Jahre. Auf europäischer Ebene stehen für die Auktion 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Erfahrungen aus der Auktion 2024
Österreich hatte das Instrument bereits in der Auktion 2024 genutzt: Vier Projekte mit zusammen 171 MW Elektrolyseleistung erhielten Förderzusagen über rund 275 Millionen Euro, die Förderverträge sind inzwischen für alle vier abgeschlossen. Größtes Vorhaben ist die 140-MW-Anlage UpHyLarge der OMV in Bruck an der Leitha. Sie soll ab Ende 2027 bis zu 23.000 Tonnen erneuerbaren Wasserstoff pro Jahr für die Raffinerie Schwechat erzeugen. Außerdem werden Projekte von Verbund und Energie Steiermark gefördert.
Nächste Schritte
Zur Vorbereitung hatte das BMWET im Juli und August eine öffentliche Interessensbekundung durchgeführt, um Bedarf und Projektpotenzial zu erheben. Derzeit erarbeitet das Ministerium die nationalen Förderrichtlinien auf Basis der finalen Vorgaben der Kommission. Dafür werden das beihilferechtliche Verfahren mit der Kommission und das im WFöG vorgesehene Einvernehmen mit dem Finanzministerium eingeleitet. Die Richtlinien sollen vor Öffnung der Auktion auf der Website des BMWET veröffentlicht werden.
„Wasserstoff ist ein zentraler Baustein für die Zukunft unserer Industrie und damit für Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich. Deshalb setzen wir den eingeschlagenen Weg konsequent fort und stellen zum zweiten Mal Mittel im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank für die heimische Wasserstoffproduktion bereit. Wir verbinden dabei europäische Ausschreibungen mit österreichischer Standortpolitik: Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag zum Aufbau der Wasserstoffwirtschaft leisten. Mit der Teilnahme an der Europäischen Wasserstoffbank schaffen wir die richtigen Rahmenbedingungen für Wasserstoffpioniere und bringen konkrete Investitionen in Österreich auf den Weg“, sagt Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer.