Das Wasserstoffförderungsgesetz ist in Begutachtung

März 2024

Am 26.02.2024 ist das Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG) in Begutachtung gegangen. Mit dem Entwurf des Wasserstoffförderungsgesetzes setzt Österreich ein klares Zeichen für die Zukunft der erneuerbaren Energien und insbesondere für die Rolle von grünem Wasserstoff. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Inhalte des Gesetzesentwurfs und die weiteren Schritte im parlamentarischen Prozess.

Ziele und Definitionen

Das primäre Ziel des WFöG ist die Steigerung der Produktion von „erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs“ aus Österreich. Dies ist notwendig, damit das 1 GW Elektrolyseur Ziels aus der österreichischen Wasserstoffstrategie erreicht werden kann. Unter "erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs" versteht das Gesetz Wasserstoff, der mithilfe von Energie aus erneuerbaren Quellen, mit Ausnahme von Biomasse, produziert wird. Diese Definition wurde von den entsprechenden europäischen Richtlinien übernommen.

Fördermechanismen

Das zentrale Element des Gesetzes ist die Einführung von Förderungen für den Betrieb von Anlagen zur Wasserstoffproduktion. Diese Förderungen werden durch wettbewerbliche Auktionen vergeben, was eine kosteneffiziente Verteilung der Fördermittel sicherstellen soll. Die Vergabe von Fördermitteln in Form einer fixen Prämie pro produzierter Einheit Wasserstoff über einen Zeitraum von zehn Jahren soll Betreibern eine langfristige finanzielle Sicherheit bieten.

Mittelvolumen und Abwicklung

Für die Umsetzung dieser Förderungen soll laut Gesetz ein Budget von maximal 400 Millionen Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren zur Verfügung stehen. Die Abwicklung der Förderungen soll von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) übernommen werden, die als zentrale Anlaufstelle für die Abwicklung der Fördermittel fungieren soll. Grundsätzlich wird angestrebt, die Auktion im Rahmen des EU Innovationsfonds (genauer: dem „domestic leg“ der Hydrogen Bank) abzuwickeln. Dabei steht das nationale Budget exklusiv für Projekte mit Standort in Österreich zur Verfügung, so diese Projekte nicht bei den EU-weit vergebenen Mittel zum Zug kommen (Das nennt sich „auction-as-a service“ Modell).

Allgemeine Förderungs-
voraussetzungen

Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Anlagen ausschließlich mit erneuerbarer Elektrizität betrieben werden. Dies stellt sicher, dass der produzierte Wasserstoff tatsächlich zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beiträgt. Darüber hinaus müssen die Anlagen den Bestimmungen der Delegierten Verordnungen der EU entsprechen, die unter anderem Anforderungen an den Strombezug und die Treibhausgasemissionsreduktion festlegen. Details zum delegierten Rechtsakt können auch hier nachgelesen werden: Zum Artikel

 

Richtlinien und Verfahren

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, in Abstimmung mit dem Finanzministerium detaillierte Richtlinien für die Förderung zu erlassen. Diese Richtlinien sollen unter anderem das Verfahren zur Antragstellung, die Kriterien für die Förderung sowie die Rechte und Pflichten der Fördernehmer regeln.

 

Weitere Schritte im parlamentarischen Prozess

Derzeit befindet sich das Gesetz in der Begutachtungsphase. Bis 25.03.2024 können Stellungnahmen eingebracht werden. Dies ist eine wichtige Phase, in der Änderungen und Verbesserungen eingearbeitet werden können, um sicherzustellen, dass das Gesetz effektiv und effizient zur Förderung von grünem Wasserstoff beiträgt. Nach Abschluss der Begutachtungsphase wird der Entwurf im Nationalrat diskutiert und muss dort beschlossen werden. 

 

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