EU-Aktionsplan zur Unterstützung der Stahl- und Metallindustrie
Die Europäische Kommission hat am 19. März 2025 einen Aktionsplan vorgestellt, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahl- und Metallindustrie zu stärken und ihre Dekarbonisierung voranzutreiben. Der Plan zielt darauf ab, stabile Lieferketten zu sichern, Investitionen in grüne Technologien anzuregen und Produktionsrückgänge sowie Werksschließungen zu verhindern. Er adressiert zentrale Herausforderungen wie hohe Energiekosten, ungleiche globale Wettbewerbsbedingungen, Dekarbonisierungshürden und regulatorische Belastungen.
Der Aktionsplan basiert auf sechs Säulen:
- Sicherstellung sauberer und bezahlbarer Energie: Förderung des Zugangs zu erneuerbaren Energien und Senkung der Energiekosten für die Industrie.
- Verhinderung von Carbon Leakage: Maßnahmen gegen die Verlagerung von Produktion in Länder mit niedrigeren Klimastandards.
- Förderung europäischer Industriekapazitäten: Stärkung der heimischen Produktion für eine sichere Versorgung.
- Unterstützung der Kreislaufwirtschaft für Metalle: Ausbau von Recycling und nachhaltiger Materialnutzung.
- Schutz hochwertiger Arbeitsplätze: Erhalt von Beschäftigung und Fachkräften in der Branche.
- Risikominderung durch Leitmärkte und Investitionsförderung: Unterstützung von Innovationen und Investitionen in zukunftsfähige Technologien.
Konkrete Maßnahmen umfassen etwa einen schnelleren Netzzugang für energieintensive Industrien, die Förderung von Stromabnahmeverträgen (PPAs) sowie eine Reform des CO2-Grenzausgleichmechanismus CBAM. Der Aktionsplan für Stahl und Metalle baut dabei auf den Maßnahmen des Clean Industrial Deal und des Aktionsplans für erschwingliche Energie auf, die beide am 26. Februar 2025 präsentiert wurden.
Rolle von Wasserstoff in der Stahlerzeugung
Die Europäische Kommission sieht in der Direktreduktion mit Wasserstoff die derzeit aussichtsreichste Technologie zur Dekarbonisierung der primären Stahlerzeugung. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umstellung der Produktionsprozesse sei jedoch eine stabile und kostengünstige Versorgung mit erneuerbarem und kohlenstoffarmem Wasserstoff. Während der regulatorische Rahmen für erneuerbaren Wasserstoff (RFNBO) bereits durch delegierte Rechtsakte definiert ist, sollen die Kriterien und Berechnungsgrundlagen für kohlenstoffarmen Wasserstoff im Frühjahr 2025 durch einen weiteren delegierten Rechtsakt konkretisiert werden.
Zudem referenziert der Aktionsplan auf die – für die Stahlindustrie als wichtiger Wasserstoff-Abnehmer relevante – dritte Auktionsrunde der Europäischen Wasserstoffbank, die für das dritte Quartal 2025 angekündigt wurde. Die konkreten Ergebnisse der zweiten Auktionsrunde werden voraussichtlich im Mai veröffentlicht. Vorab veröffentlichte die Europäische Kommission, dass 61 Gebote aus 11 Ländern eingegangen sind. Alle Angebote zusammengenommen würden einer Gesamtelektrolysekapazität von 6,3 GW entsprechen. An der Auktion haben sich neben Österreich (WFöG) auch Spanien und Litauen mit nationalen Mitteln beteiligt.