Rahmenbedingungen für Wasserstoff in Österreich
Im Folgenden findet sich neben der zentralen nationalen Wasserstoffstrategie eine Auswahl von nationalen Strategien sowie Gesetzen beziehungsweise Vorhaben und daraus folgenden Aktivitäten. Förderinstrumente und Initiativen finden sich auf HyPA.at unter Förderungen.
Strategien und Pläne
Um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft anzustoßen, hat die Regierung im Juni 2022 die nationale Wasserstoffstrategie präsentiert. In ihr werden neben Priorisierungen der Wasserstoffnutzung auch Aktionsfelder zur Umsetzung aufgelistet, unter anderem die Gründung der HyPA.
Die Wasserstoffstrategie wird hier genauer beschrieben: Österreichische Wasserstoffstrategie
Das aktuelle Regierungsprogramm sieht die Erarbeitung einer Wasserstoff-Importstrategie als Ergänzung zur 2022 veröffentlichten nationalen Wasserstoffstrategie vor. Die Strategie wird derzeit von einer interministeriellen Koordinierungsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) erarbeitet, eine Veröffentlichung ist für Ende 2026 geplant.
Vorgesehen sind folgende Ziele und Eckpunkte:
- Unterstützung der industriellen Transformation und Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Wirtschaftsstandorts
- Sicherstellung einer langfristigen, diversifizierten, resilienten und klimaneutralen Wasserstoffversorgung für Österreich in ausreichender Menge. Dazu wurde von der Österreichischen Energieagentur eine Bedarfsanalyse durchgeführt, die im Oktober 2026 veröffentlicht wurde (Wasserstoffbedarfe 2030,2035 und 2040).
- Stärkung Österreichs als zentraler Transit-, Speicher- und Handelsstandort im European Hydrogen Backbone
- Entwicklung von Maßnahmen zur strukturierten Etablierung von Importpfaden und verstärkter Aufbau entsprechender Infrastruktur
- Weiterentwicklung strategischer Partnerschaften entlang von Importrouten
- Entwicklung von Konzepten zur Risikonahme und De-Risking zur erleichterten Finanzierung beziehungsweise Planungssicherheit entlang der Importkorridore
Siehe dazu: HyPA-News: Ministerrat beschließt Entwicklung einer Wasserstoff-Importstrategie
Der im Jahr 2024 veröffentlichte ÖNIP skizzierte erstmals auch ein mögliches Wasserstoff-Startnetz. Dieses wurde für das Jahr 2030 auch in der HyPA-Map dargestellt.
Link: bmwet.gv.at/Services/Publikationen/publikationen-energie/netzinfrastrukturplan.html
Die Industriestrategie Österreich 2035 wurde im Jahr 2026 von der Bundesregierung vorgestellt.
Die sechs Ziele der Industriestrategie sind:
- Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
- Weiterentwicklung wirtschaftlicher Souveränität in und mit Europa
- Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Innovationskraft
- Ausbau wirtschaftlicher Resilienz
- Stärkung nachhaltiger und zirkulärer Produktion
- Entwicklung des Fachkräftepotenzials
Darin werden erstmals neun Schlüsseltechnologien und Stärkefelder definiert, darunter zahlreiche Bereiche entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette (Energie- und Umwelttechnologien, Mobilität, Weltraum- und Luftfahrttechnologien, Advanced Materials). Für gezielte Investitionen in diese Technologien wird ein Förderbudget von rund 2,6 Milliarden Euro im Pakt für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Pakt) bis 2029 bereitgestellt.
Im Jahr 2024 wurde eine Roadmap zu nachhaltigen Flugtreibstoffen (Sustainable Aviation Fuels, SAF) publiziert.
Ziel der Roadmap ist es, in und für Österreich passende Rahmenbedingungen für die Einführung und den Markthochlauf für SAF zu schaffen. Dazu wird ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen benötigt, etwa der Unterstützung von Produktions- und Importtätigkeiten, des Ausbaus strategischer Partnerschaften auf europäischer und internationaler Ebene sowie der Zusammenarbeit mit der innovationsstarken Luftfahrtbranche.
Da alternative Antriebssysteme wie batterieelektrische Flugzeuge im besten Fall längerfristig eine Option für den Luftverkehr darstellen, sollen nachhaltige Treibstoffe und E-Fuels laut Roadmap prioritär im Luftverkehr eingesetzt werden. Nach den hinterlegten Szenarien der Roadmap bräuchte Österreich bis 2030 6.800 t synthetische SAF, diese Mengen steigen bis 2040 auf 100.000 t und erreichen im Jahr 2050 einen Jahresbedarf von 349.000 t. Für die Herstellung dieser 349.000 t synthetischer SAF veranschlagt die Roadmap einen Wasserstoffbedarf von 156.000 t, für den in den Molekülen notwendigen Kohlenstoff werden weitere 1,1 Millionen t zertifiziertes CO2 benötigt. 2050 kommt ein Bedarf an biogenem SAF in etwa derselben Höhe hinzu, womit in Österreich 700.000 t SAF pro Jahr eingesetzt werden könnten.
Link: bmimi.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt/roadmap/saf-roadmap.html
Geltende Gesetze und Verordnungen
Das im Jahr 2021 beschlossene EAG zielt darauf ab, durch Regulatorik und Förderung eine Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich zu bilden. Der Ausbau der erneuerbaren Stromproduzenten ist eine wichtige Grundlage für den Einsatz von Elektrolyseuren zur Wasserstofferzeugung. Im EAG sind auch grundsätzlich Fördermechanismen für Wasserstoff angelegt, die noch per Verordnung umgesetzt werden müssen.
Link: bmwet.gv.at/Ministerium/Rechtsvorschriften/Energierecht.html#eag
Das Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs trat am 5. Juli 2024 in Kraft.
Weitere Informationen unter: hypa.at/politik/foerderungen#heading-3688-395
Mit ElWG wird der rechtliche Rahmen für den Strommarkt modernisiert. Es erleichtert die Integration erneuerbarer Energien und passt die Marktstrukturen an die aktuellen Gegebenheiten an. Das Gesetz wurde 2025 verabschiedet und löste das vorherige Gesetz (ElWOG 2010) ab. Unter anderem wird hier festgelegt, dass die E-Control die Systemnutzungsentgelte (jene Entgelte, die die Kosten für Betrieb, Erhaltung und Ausbau der Stromnetze tragen) festlegen muss. Die Höhe der Entgelte für Elektrolyseure unter Berücksichtigung einer möglichen Systemdienlichkeit wird derzeit mit Spannung erwartet.
Link: bmwet.gv.at/Services/Infos-FAQ/elwg-infos.html
Die Kriterien für Elektrolyseure, um als „systemdienlich“ von reduzierten Netzentgelten zu profitieren, wurden im Oktober 2026 von der Regulierungsbehörde E-Control in der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-GV) bekannt gegeben. Siehe dazu insb. den Abschnitt zur „Elektrolyse mit bilanzieller Wiedereinspeisung“. Damit wird eine Anlage bezeichnet, die elektrische Energie aus dem öffentlichen Netz entnimmt, diese mittels Elektrolyse in Wasserstoff umwandelt und zwischenspeichert, um diesen Wasserstoff zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb von zwölf Kalendermonaten unter Rückumwandlung in elektrische Energie in das öffentliche Netz einzuspeisen.
Link: e-control.at/marktteilnehmer/strom/sne-g-v/neue-regeln-fuer-die-energiewende
Das EABG wurde im Juni 2026 im Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen. Das Gesetz beschleunigt Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte: Durch effizientere Verfahren wird der Ausbau erneuerbarer Energien und der notwendigen Infrastruktur rascher umgesetzt. Das EABG verankert erstmals erneuerbare Energieanlagen, Netze und Speicher als Projekte im überragenden öffentlichen Interesse und bündelt acht bislang getrennte Zuständigkeiten in einem konzentrierten Verfahren. Parallel wurden Ausbauziele festgelegt: 25 TWh in Betrieb bis 2030, 2 TWh erstinstanzlich genehmigt, ein Bekenntnis zu weiteren 3 TWh technologieoffen sowie bis 2035 zusätzlich 10 TWh erstinstanzlich genehmigt.
Link: RIS - Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 19.10.2026
Mit der im Jahr 2025 in Kraft getretenen Novelle des Energie-Control-Gesetzes wurde festgelegt, dass die E-Control als unabhängige Regulierungsbehörde neben Strom und Gas auch für Wasserstoff zuständig ist.
Link: e-control.at
Die KVO wurde auf Grundlage des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) im Jahr 2012 erlassen und seitdem bereits mehrfach novelliert (zuletzt 2024). Der Anwendungsbereich umfasst alle Kraftstoffe und Strom für Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen verwendet werden. Die Verordnung legt dafür Ziele fest und regelt, was darauf wie angerechnet werden kann. Besonders relevant sind die Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen nach §7: Im Jahr 2026 sind hier Reduktionen von 8 % zu erreichen, das Ziel steigt jedes Jahr bis 2030 an (2030: 13 %). Umfasst ist damit auch Wasserstoff als RFNBO (Renewable Fuel of Non-Biological Origin / erneuerbarer Kraftstoff nicht-biologischen Ursprungs) oder hergestellt aus Biomasse (dann gilt er als ein Biokraftstoff). Für den Einsatz in Fahrzeugen mit Elektromotor (damit auch für Fahrzeuge mit Brennstoffzellen relevant) gilt ein spezieller Effizienzfaktor.
Die Wasserstoff-Verordnung ist seit Juni 2026 in Kraft. In ihr wird der europäische RFNBO-Zertifizierungsrahmen in Österreich umgesetzt, sie schafft also den nationalen Rahmen für den Nachweis und die Zertifizierung von erneuerbarem Wasserstoff. Wesentliche Inhalte:
- Einhaltung der EU-RFNBO-Kriterien als Voraussetzung für die Anerkennung als erneuerbarer Wasserstoff
- Verpflichtende Massenbilanzierung und Rückverfolgbarkeit der erneuerbaren H2-Mengen
- Umweltbundesamt als zentrale nationale Stelle für Registrierung und Überwachung
- Nachweis über EU-anerkannte Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen
Es wird dadurch kein paralleles österreichisches Zertifizierungssystem aufgebaut, sondern die Schnittstelle zum EU-weit harmonisierten RFNBO-Zertifizierungsrahmen definiert. Die „Arbeitsteilung“ lässt sich so beschreiben:
- RED III und delegierte Rechtsakte definieren die RFNBO-Kriterien.
- EU-anerkannte Zertifizierungssysteme prüfen und dokumentieren deren Einhaltung.
- Die österreichische Wasserstoffverordnung schafft den nationalen Nachweis- und Vollzugsrahmen.
Dieses Gesetz ist die Basis für die Umweltförderung im Inland (UFI, hypa.at/politik/finanzierung#heading-3688-118) und das Programm „Transformation der Industrie“ hypa.at/politik/finanzierung#heading-3688-416 mit einem Budget von 400 Millionen € jährlich.
Rechtstexte in Vorbereitung
Das EGG ist derzeit in Vorbereitung. Ziel des EGG wird es sein, die heimische Biogasproduktion auszubauen.
Link zum Ministerialentwurf: parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/251
Das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) regelt die Erzeugung, den Transport, die Verteilung und die Versorgung mit Erdgas. Derzeit wird an einem Entwurf für ein neues Gas- und Wasserstoff-Gesetz gearbeitet. Es soll den Rechtsrahmen für ein nationales Wasserstoffstartnetz und die Integration in das europäische Wasserstoffnetz schaffen. Bisher bearbeitete Themen:
- Entflechtung, Netzzugang, Benennung, Zertifizierung und Aufgaben von Netzbetreibern
- Wasserstoffstartnetzgenehmigung und -finanzierung
- Regulierung von Wasserstoffspeichern
- Marktmodell und -akteure
- Netzplanung und „gemeinsamer Szenariorahmen“
- Verbraucherrechte
- Umwidmung, Servitute
- Gasnetzstilllegungsplanung
Zum geplanten Bundesgesetz über begleitende Regelungen zur Verordnung (EU) 2023/2405 liegt derzeit ein Ministerialentwurf vor:
Link zum Ministerialentwurf: parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/130
Zu diesem Vorhaben wurden im Sommer 2026 vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) erste Überlegungen vorgestellt. Ein Begutachtungsentwurf liegt noch nicht vor.
Ein Entwurf für ein Kohlenstoffspeicherungsgesetz wurde gemeinsam mit der UVP-Gesetzgebungsnovelle im September 2026 in die Begutachtung geschickt. Klare Regeln für den Transport und die Speicherung von CO2 erlauben in Kombination mit erneuerbarem Wasserstoff auch die Produktion grüner Produkte. Im Juni 2024 hat der Ministerrat bereits die österreichische Carbon-Management-Strategie (CMS) beschlossen.
Link: bmf.gv.at/themen/klimapolitik/carbon_management.html