European Hydrogen Bank: Pilotausschreibung im November

September 2023

Terms and Conditions für Pilotausschreibung vorgestellt

Die Europäische Kommission hat die Terms and Conditions (T&C) zur Pilotausschreibung der EU Hydrogen Bank vorgestellt

Wir haben auf hypa.at von der European Hydrogen Bank berichtet. Nun wird die Ausschreibung zum sogenannten „domestic leg“ konkreter, also der Erzeugung von Wasserstoff an Standorten im Europäischen Wirtschaftsraum (den EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein). In den Terms and Conditions stellt die Europäische Kommission nun die Kriterien vor:

Die Ausschreibung wird über den EU Innovationsfonds abgewickelt und wird voraussichtlich am 23. November 2023 geöffnet. Bis zu 800 Millionen Euro werden bei der Pilotausschreibung vergeben. Die Förderung erfolgt in Form einer festen Prämie („fixed premium“) von maximal 4,5 Euro pro Kilogramm produzierten erneuerbaren Wasserstoffs („disclosed ceiling price“) über einen Zeitraum von zehn Betriebsjahren. Damit soll die Lücke zwischen den Produktionskosten und der Zahlungsbereitschaft der Nachfrager überbrückt werden.

Die Definitionen für den Erneuerbaren Wasserstoff entsprechen dabei jenen im delegierten Rechtsakt der RED II für RFNBO festgelegten, siehe auch unser HyPA-Factsheet "Die 'Farben' von Wasserstoff".

Reihungskriterium ist alleine der Preis. Die kleinsten förderbaren Elektrolyseure müssen eine Leistung von mindestens 5 MW elektrisch haben, die Obergrenze für ein Projekt liegt bei einem Drittel des Ausschreibevolumens. Das heißt, es wird mindestens drei finanzierte Projekte geben.

Mit der Pilotauktion sollen vier Ziele erreicht werden:

  1. Verringerung des Kostengefälles zwischen erneuerbaren und fossilen Energieträgern. Versteigerungen haben sich im Bereich der erneuerbaren Energien aus Sicht der EUK als erfolgreich erwiesen, da sie die erforderlichen Finanzmittel für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern durch Preiswettbewerb senken und gleichzeitig private Investitionen mobilisieren.
     
  2. Preisermittlung und die Bildung eines Marktes für erneuerbaren Wasserstoff. Wettbewerbsorientierte Auktionen mit einem einfachen und transparenten Aufbau legen die Produktionskosten offen und schaffen wertvolle und vergleichbare Preispunkte, die dazu dienen können, einen europäischen Wasserstoffmarkt in Gang zu bringen.
     
  3. Verringerung des Risikos für europäische Wasserstoffprojekte, Verbindung von Angebot und Nachfrage von erneuerbarem Wasserstoff im Inland, Senkung der Kapitalkosten und Mobilisierung von Privatkapital. Angesichts des Umfangs der erforderlichen Investitionen sollte die Unterstützung durch den Innovationsfonds als Anschubfinanzierung für verstärkte private und unternehmerische Investitionen betrachtet werden.
     
  4. Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten dank kurzer, schlanker und transparenter Verfahren.

 
Weitere Informationen und die Terms & Conditions finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Am 5. Oktober 2023 veranstaltet die EU-Kommission ein Webinar zur Erläuterung der Bedingungen zur Teilnahme an der Pilotauktion. Die Registrierung ist hier möglich.

 

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