Nachbericht: Workshop zu grünen Leitmärkten
Am 11. Mai 2026 kamen Stakeholder aus Industrie, Verwaltung und Forschung im DC Tower in Wien zusammen, um über Leitmärkte für die Dekarbonisierung der Industrie und ihre Wirkung auf den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu diskutieren.
Eingeladen hatten das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) und HyPA. Die Eröffnung durch Judith Neyer (BMWET) stellte die zentrale Frage in den Raum: Wie können Leitmärkte und nachfrageseitige Instrumente Investitionen in die Dekarbonisierung der Industrie und den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft absichern?
Keynote: Industrial Accelerator Act im Kontext
Julian Parodi (Agora Industrie, Brüssel) ordnete den Vorschlag zum Industrial Accelerator Act (IAA) in das breitere Geflecht europäischer Regulierung ein (ESPR, CPR, EPBD und die laufende Reform der Vergaberichtlinie). Der IAA soll erstmals EU-weite Mindestanteile für CO₂-arme Materialien festlegen: 25 % für Stahl und Aluminium sowie 5 % für Beton und Mörtel ab 1. Jänner 2029. Zugleich verknüpft der Vorschlag Klima-, Industrie- und Handelspolitik – für Aluminium, Beton und Fahrzeuge sind „Made in EU"-Anforderungen vorgesehen, Stahl ist im Entwurf bislang nicht umfasst – und führt mit den Industrial Manufacturing Acceleration Areas Cluster zur schnelleren Umsetzung von Industrieprojekten ein.
Parodi sah darin Potenzial, hielt die vorgeschlagenen Quoten, insbesondere die 5 % für Beton, jedoch für zu niedrig. Für Stahl liege die Bedeutung öffentlicher Beschaffung zudem nur bei rund 11 % des Verbrauchs; ein deutlich größerer Hebel ergebe sich aus der Verknüpfung mit Förderprogrammen für Fahrzeugflotten und der CO₂-Flottengrenzwerte-Verordnung. Parodi wies zudem auf eine zeitliche Lücke hin: Die Modernisierungswelle bei industriellen Anlagen sei bereits angelaufen, der IAA greife erst ab 2029. Für den Wasserstoffhochlauf identifizierte er drei Anwendungen mit strukturellem Bedarf: DRI-basierten Flachstahl für Automobil- und Windindustrie, grünes Ammoniak für Düngemittel und eSAF im Luftverkehr.
In seinen Empfehlungen plädierte Parodi für eine Nachschärfung der Quoten und für die Einbeziehung von Förderprogrammen im Automobilbereich, für kohärente Definitionen über die verschiedenen EU-Instrumente hinweg sowie für eine strategische Ausgestaltung der „Made in EU"-Anforderungen. Voraussetzung für selbsttragende Märkte seien verlässliche Investitionsbedingungen, der Zugang zu Wasserstoff- und CO₂-Infrastruktur, wettbewerbsfähige Energiepreise sowie die Mobilisierung von Privatkapital. Eine Abschwächung des CO₂-Preises oder des Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) würde die Investitionssicherheit untergraben.
ReFuelEU Aviation: Beimischverpflichtung als Leitmarktinstrument
Elisabeth Klein (BMIMI) stellte die ReFuelEU Aviation Verordnung als bereits geltenden Anwendungsfall einer nachfrageseitigen Beimischverpflichtung vor. Die Verordnung gilt seit Anfang 2024 und definiert verbindliche SAF-Quoten für Kraftstoffanbieter: 2 % ab 2025, 6 % ab 2030, 20 % ab 2035 und 70 % ab 2050, mit eigenen Unterquoten für synthetisches eSAF. Die Betankungspflicht der Airlines an Unionsflughäfen wirkt faktisch als Abnahmegarantie für die Anbieter. Als zentrale Herausforderungen benannte Klein Intransparenz bei der Preisgestaltung, die Rohstoffverfügbarkeit und Nutzungskonkurrenz, ausbleibende Investitionsentscheidungen für eSAF-Produktionsanlagen sowie regulatorische Unsicherheit im Zusammenhang mit dem laufenden ReFuel-Review und den RFNBO-Kriterien.
Öffentliche Beschaffung: vom Einkauf zur Marktgestaltung
Gerhard Weiner (naBe-Plattform) rückte die Hebelwirkung öffentlicher Beschaffung in den Mittelpunkt. Mit rund 70 Milliarden Euro jährlichem Volumen – etwa 19 % des BIP – ist die öffentliche Hand in Österreich ein wesentlicher Nachfragefaktor. Der seit 1. Juli 2021 geltende naBe-Aktionsplan definiert für 16 Produktgruppen verbindliche ökologische Mindeststandards. Weiner verortete die laufende Reform der EU-Vergaberichtlinie und den Draghi-Report in einem grundlegenden Strategiewechsel: weg von der operativen Frage „how to buy" hin zur strategischen Frage „what to buy". Besondere Hebelwirkung sah er in Infrastrukturprojekten: Mobilität, Energieversorgung und öffentliche Gebäude. Öffentliche Beschaffung müsse sich grundsätzlich vom Einkaufsinstrument zu einem strategischen Instrument der Marktgestaltung weiterentwickeln.
Österreichische Industriestrategie und Aktionsplan strategische Beschaffung
Bernd Zimmer (BMWET) gab einen Einblick in die österreichische Industriestrategie und den in Erarbeitung befindlichen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung. Die Industriestrategie umfasst sechs strategische Ziele, sieben Handlungsfelder, neun Schlüsseltechnologien und 117 Maßnahmen mit einem Zeithorizont bis 2035; rund zehn Prozent der Maßnahmen haben Beschaffungsbezug. Leitprinzipien des Aktionsplans sind u.a. das „Made in Europe“-Prinzip sowie ein Fokus auf strategische Beschaffungsbereiche, insbesondere kritische Infrastruktur.
Diskussion
Im Anschluss wurde an zwei Tischen diskutiert: zum einen über die konkrete Ausgestaltung nachfrageseitiger Instrumente, zum anderen über deren erwartete Auswirkungen auf den österreichischen Wasserstoffhochlauf.
Zur Ausgestaltung des IAA gingen die Einschätzungen auseinander, und es wurde Skepsis geäußert, ob ein Abschluss bis Ende 2026 gelingen kann. Zur Klassifizierung CO₂-armer Materialien wurde auf bestehende Systeme – etwa der IEA – verwiesen; geografische Unterschiede erschweren in manchen Sektoren jedoch eine gemeinsame Label-Lösung. Die vorgeschlagene 5-%-Quote für Zement wurde als wenig ambitioniert wahrgenommen.
Mit Blick auf Herausforderungen des Wasserstoffhochlauf kamen wiederkehrend zur Sprache: Mehrkosten und Finanzierungsfragen sowie das Spannungsfeld zwischen internationaler Wettbewerbsfähigkeit und europäischer Regulierung. Gefordert wurden ein größerer Pragmatismus, verlässliche regulatorische Zusagen, zeitliche wie inhaltliche Kohärenz zwischen den Instrumenten sowie ein schnellerer Ausbau der Infrastruktur. Die Sorge vor weiterer Bürokratisierung und vor Inkonsistenzen zwischen den Vorgaben wurde mehrfach geäußert.
Der Workshop verdeutlichte, dass nachfrageseitige Instrumente und Angebotsförderung komplementär zu denken sind. Funktionierende Leitmärkte entstehen nur, wenn die Instrumente kohärent ineinandergreifen und durch Infrastrukturausbau und Finanzierung gestützt werden.