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Am 30. Juli 2025 hat die Europäische Kommission den Entwurf der Teilnahmebedingungen ("Draft Terms and Conditions", T&Cs) für die dritte Ausschreibung zur Förderung von Wasserstoffprojekten unter dem Dach der Europäischen Wasserstoffbank und des EU-Innovationsfonds veröffentlicht. Die finale Ausschreibung ("IF25-Auktion") soll bis Ende 2025 veröffentlicht und gestartet werden.
Budget und Struktur der Ausschreibung
Für die IF25-Auktion sind insgesamt 1,1 Milliarden Euro an Fördermitteln vorgesehen. Die Ausschreibung ist in drei Themenbereiche gegliedert:
- Topic 1 – 400 Mio. €: Unterstützung von erneuerbarem Wasserstoff (RFNBO) und CO₂-armem Wasserstoff aus Elektrolyse.
- Topic 2 – 400 Mio. €: Ausschließlich erneuerbarer Wasserstoff (RFNBO).
- Topic 3 – max. 300 Mio. €: Produktion von RFNBO und CO₂-armem Wasserstoff für maritime Anwendungen.
Die Förderung erfolgt als Fixprämie pro kg erzeugtem Wasserstoff über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren.
Neu: Förderung auch für CO₂-armen Wasserstoff
Erstmals können auch Projekte zur Produktion von CO₂-armem, elektrolytisch erzeugtem Wasserstoff teilnehmen. Dieser muss eine mindestens 70 %ige Emissionsreduktion gegenüber fossilen Alternativen erreichen. Projekte müssen u. a. detaillierte Strategien zum Strombezug und zur Emissionsbilanz vorlegen, einschließlich:
- Modellierungen des Strommarkts über einen Zeitraum von 5 Jahren
- Zeitpläne zur Elektrolyseleistung (Volllaststunden etc.)
- Prognosen zur durchschnittlichen monatlichen Emissionsminderung
Technikvorgaben: Herkunft der Elektrolyseure entscheidend
Die Kommission plant erneut die Anforderungen an die Herkunft der eingesetzten Technologie zu verschärfen, um europäische Lieferketten zu stärken und die Abhängigkeit von China zu verringern. So besteht laut dem Dokument ein "erhebliches Risiko einer zunehmenden und irreversiblen Abhängigkeit der EU von Importen von Elektrolyseuren aus China".
- Mindestens 75 % der eingesetzten Elektrolyseure (inkl. Stacks) müssen außerhalb Chinas produziert worden sein.
- Zudem dürfen nicht mehr als zwei der Hauptkomponenten (z. B. Separatoren, Elektroden) aus der Volksrepublik stammen.
- Bei Nichteinhaltung drohen Förderkürzungen oder Vertragsbeendigungen.
Ceiling Price & Fördermechanismus
Der maximal zulässige Förderpreis liegt erneut bei 4 €/kg. Die Bewertung der Projekte erfolgt auf Basis des gebotenen Förderpreises ("Pay-as-bid"-Auktion). Die tatsächliche Auszahlung hängt von der nachgewiesenen Produktion (zertifiziert und verifiziert) ab.
Kombination mit anderen Förderungen begrenzt
Die IF25-Ausschreibung verbietet explizit die Kombination mit anderen Fördermitteln für CAPEX- oder OPEX-Kosten der Wasserstoffproduktion. Hingegen erlaubt ist eine Kombination mit vorheriger Projektentwicklung, Infrastrukturförderung oder allgemeinen Steuervergünstigungen. Auch die Endabnehmer (Offtaker) dürfen keine parallele Betriebskostenförderung für die unterstützten H₂-Mengen erhalten.
Auktion öffnet Ende 2025 – Feedbackphase läuft
Die finale Ausschreibung wird für das 4. Quartal 2025 erwartet. Bis dahin können Stakeholder noch Rückmeldungen zum Entwurf der T&Cs einreichen.
Die Konsultation ist bis zum 14. September 2025 geöffnet: Zur EU-Konsultation
📄 Draft Terms and Conditions (PDF): LINK
Nationale Fördermittel
In dem Auction-as-a-Service-Programm des Innovationsfonds können Länder mit eigenen Fördermitteln teilnehmen, um gezielt Wasserstofferzeugungsprojekte zu fördern, die im EU-Auktionsverfahren aufgrund von Budgetbegrenzungen keine Förderung erhalten haben. In Österreich wurde diese Möglichkeit durch das Wasserstoffförderungsgesetz (WFög) geschaffen. Bei der vorangegangenen zweiten Ausschreibung der Europäischen Wasserstoffbank hat Österreich mit 400 Mio. Euro an eigenen Fördermitteln teilgenommen. Die Verlautbarung der österreichischen Ergebnisse wird für Herbst 2025 erwartet. Zugleich wird Österreich die Option für eine neuerliche Teilnahme bei der dritten Ausschreibung im Rahmen des WFög prüfen.